Honorare
Stand: Januar 2011
Bei dem Auftragsverhältnis zwischen einer Detektei und dem Auftraggeber handelt es sich per Gesetz um einen Dienstleistungsvertrag gem. § 611 ff BGB. Das heißt, die Detektei schuldete dem Auftraggeber kein bestimmtes Ergebnis, da dies naturgemäß nicht garantiert werden kann, sondern nur das fachlich korrekte Erbringen der vereinbarten Dienstleistung. Also die Durchführung der von Ihnen beauftragten Ermittlung oder Beobachtung (Observation). Die Rechnungsstellung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Alle Stunden werden jeweils ab / bis zum Einsatzort berechnet. Kosten für An- und Abfahrten vom nächstgelegenen Stützpunkt der Detektive zum eigentlichen Einsatzort entstehen Ihnen bei uns keine. Damit unterscheiden wir uns grundlegend von zahlreichen Mitbewerbern am Markt.
Auch verzichten wir völlig auf die Abrechnung zusätzlicher Fahrtkosten, oder die Berechnung von Nachtzuschlägen oder Zuschlägen für Sonn- und Feiertagsarbeit. Diese haben wir in unsere fairen Stundenverrechnungssätze bereits für Sie mit einkalkuliert.
(Kosten für schriftliche Berichterstellung, Fotos, Videos, Telefonate, Kopien, auftragsbegleitende Recherchen, evtl. Datenbankabfragen usw.) Das Grundhonorar ist einmalig je Auftrag)
(z.B. Kosten für Flüge, Hotelübernachtungen usw. Nur soweit überhaupt erforderlich und nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber!)
(je eingesetztem Detektiv-Sachbearbeiter / ausschließlich ZAD geprüfte Privatermittler (IHK-zertifiziert). in Festanstellung - keine Subunternehmer! Berechnung immer erst exakt ab Einsatzort!)
Es werden ausschließlich speziell ausgerüstete, hochmotorisierte Einsatzfahrzeuge mit Sprechfunk, verdeckter Videotechnik, Nachtsichttechnik usw. eingesetzt. Die bloße Bereitstellung dieser Fahrzeuge ist mit dem nutzungsabhängigen Entgelt mit abgegolten
(incl. schriftl., gerichtsverwertbarer Auswertung der Fahrtstrecke des überwachten Gegenstandes z.B. Zielfahrzeug o.ä. Der vereinbarte Preis versteht sich incl. aller Nebenarbeiten, Konfiguration der Spezial-Software nach Mandantenwunsch, Auswertung, Anbringung + Entfernung des GPS-Senders usw.)
(Speziell ausgerüsteter Kastenwagen Fabrikat: VW-LT oder Ford-Transit für Langzeitbeobachtung, oder Beobachtung in ruhigen Wohngebieten, bzw. exponierten Lagen z.B. in unmittelbarer Nähe von Banken, Juwelieren, gehobener Wohngegend usw. Fahrzeug ist mit einem Detektiv-Sachbearbeiter besetzt, durch dessen Einsatz weitere, zeitabhängige Kosten entstehen!)
Im Einzelfall, dass heißt wenn der Aufwand im Vorfeld bereits absolut klar und eindeutig definierbar ist, oder bei Ermittlungen können auch Pauschalhonorare vereinbart werden. Diese können aber unmöglich telefonisch, sondern ausschließlich nach einem persönlichen Gespräch mit einem unserer Berater kalkuliert und genannt werden. Alle oben genannten Konditionen verstehen sich rein netto, dass heißt zzgl. Mehrwertsteuer.
Bei Erstbeauftragung der Apollo-Detektive® ist eine angemessene Anzahlung in bar, per Scheck, durch Überweisung, oder mittels Kreditkarte zu leisten. Vor Eingang der Anzahlung wird keine Tätigkeit durchgeführt. Die Anzahlung beträgt – bonitätsabhängig – 25 bis 60% des zu erwartenden Rechnungsbetrages.
Bei Hinterlegung Ihrer Kreditkartendaten kann auf eine Anzahlung verzichtet werden.
Der restliche Rechnungsbetrag ist unmittelbar bei Übergabe des schriftlichen Abschlussberichtes der Apollo-Detektive® zur Zahlung fällig.
Bitte beachten Sie, dass wir grundsätzlich keine freien Mitarbeiter beschäftigen und nur fest bei uns angestellte Fachdetektive mit anerkanntem Berufsabschluß "ZAD geprüfter Privatermittler (IHK-zertifiziert)" einsetzen.
(Auf Wunsch auch gerne mit Rückruf, durch einen unserer Berater)
(Beratung in unserem Frankfurter Büro, oder in ihren Räumen)
(Erstberatung in unserem Frankfurter Büro ist kostenlos)





